1. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht der Fotos liegt immer bei der Fotografin.
  2. Die von der Fotografin hergestellten Foto sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  3. überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das fertige Foto nochmals auf seine Art zu bearbeiten und dann zu veröffentlichen, egal ob Print- oder Onlinemedien.
  6. Die Roh-Daten (z.B. RAW) verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Die Kosten für die Shootingzeit und der darin enthaltenen abgesprochenen Bilder sind nach Auftragsausführung, also am Tag des Shooting zu zahlen.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum und in den Händen der Fotografin.

4. Haftung

  1. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  2. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

5. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Nach der Bearbeitung der Bilder stellt die Fotografin die Bilder dem Kunden per Download oder CD zur Verfügung. Mit dem Download akzeptiert der Kunde die Bilder.
  2. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. 

6. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

7. Fotoshooting

  1. Die Fotografin hat keinen Einfluss auf Lichtsituation und Umgebung. Lichtsituationen sind kein Qualitätsmängel der Fotografin.
    Die Fotografin hat künstlerische Freiheit. Er ist ein Dienstleister, er wird also für die Leistung bezahlt. Sie fotografiniert nach bestem Wissen und technischen Know-How.
  2. Gerade bei Indoorshootings kann es aufgrund der Lichtsitutation kommen, dass die Bilder „rauschen“ können, das passiert wenn der ISO erhöht wird um ein helles Bild zu erhalten. Außerdem wird mit einer gewissen Tiefenschärfe fotografiniert, d.h. der Fokus ist z.B. auf der vorderen Person im Bild, somit werden alle Personen dann dahinter unschärfer, was aber gewollt und Stilmittel ist, um so ein interessanteres lebendiges Foto zu erhalten.
  3. Der Kunde wird aufgeklärt über gewisse Lichtsituationen an bestimmten Tagesabschnitten, was wiederum Einfluss auf die Bilder hat. (z.B. mittags um 12 Uhr knallige Sonne sorgt für harte Schatten). Möchte der Kunde dann trotzdem das Shooting zu der ungünstigen Tageszeit, muss er dann mit entsprechenden Ergebnissen rechnen.
  4. Dem Kunden sollte klar sein, sollte die Fotografin im Gegenlicht fotografieren, weil es die Situation anders nicht zulässt, dass die Fotos dann einen anderen Stil / Schein haben, als Bilder mit direktem Licht ins Gesicht.

8. Bildbearbeitung

  1. Der Auftraggeber kennt die fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

9. Lieferzeiten und Reklamationen

  1. Die Fotografin liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
    Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sollten digital erworbene Fotos in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen werden. Farbkorrekte Abzüge können bei der Fotografin gegen Aufpreis erworben werden.